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Anreise Sylt

Entdecken Sie jetzt alle Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten auf die Insel zu gelangen. Wir möchten Ihnen hiermit einen kleinen Überblick verschaffen, wie eine Anreise nach Sylt am besten für Sie Sinn machen könnte und welche Variante eventuell auch eine neue Alternative für Sie sein könnte.

Autovermietungen

Sie haben sich für eine Anreise ohne eigenes Auto entschieden?

Auf der Insel Sylt gar kein Problem. Vor Ort gibt es zahlreiche und empfehlenswerte Autovermietungen, sodass Sie ganz bequem die Insel mit einem für Sie passenden Leihwagen erkunden können. Und auch ohne Leihwagen kommen Sie an Ihr Ziel. Die Insel Sylt ist mit den Buslinien der Sylter Verkehrsgesellschaft sehr gut vernetzt.

Wie gelange ich bei Anreise an meine Unterlagen (Schlüssel etc.)?

Wenningstedt/Kampen: Unsere Gäste, die ein Feriendomizil in Wenningstedt oder Kampen angemietet haben, erhalten Ihre Schlüssel bei uns in der Strandstraße 1 in Wenningstedt über unseren Schlüsselcounter.

Westerland/Tinnum: Unsere Gäste, die ein Feriendomizil in Westerland oder Tinnum angemietet haben, erhalten Ihre Schlüssel bei unserem Kooperationspartner Vermietagentur Safarov im Kirchenweg 15 gegenüber vom Bahnhof in Westerland, sodass Sie nicht extra zu uns nach Wenningstedt fahren müssen.

Ca. 14 Tage vor Anreise erhalten Sie von uns per E-Mail Ihre ausführlichen Anreiseunterlagen, aus denen Sie die Informationen zu Ihrer Schlüsselübergabe sowie Ihren genauen PIN-Code für unseren Schlüsselcounter bzw. Schlüsselsafe entnehmen können.

Sie erhalten in Ihrem Anreiseumschlag in der Regel immer 2 Schlüssel für Ihr Feriendomizil.

Aktuelles

Was muss zurzeit aufgrund der Corona-Pandemie beachtet werden?

Ihre Gesundheit liegt uns sehr am Herzen. Da sich die Corona-Regeln jedoch oft ändern, kann man leicht den Überblick verlieren.

Bei uns werden Sie über jede Änderung direkt informiert. 14 Tage vor Anreise erhalten alle Gäste die geltenden Corona-Auflagen von uns zu gesandt. Sollten sich danach Änderungen ergeben, werden wir Sie ebenfalls direkt per E-Mail über die Neuerungen informieren.

Alle Informationen zur aktuellen Landesverordnung Schleswig-Holstein erhalten Sie auch unter: www.schleswig-holstein.de